1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen
Diese AML/KYC Policy gilt für sämtliche Spielbanken der Spielbank SH GmbH an den Standorten Schenefeld, Lübeck, Kiel, Flensburg und Westerland. Grundlage bilden das Geldwäschegesetz (GwG), der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Innenministeriums Schleswig-Holstein. Ziel ist die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen Finanzstraftaten in Verbindung mit Glücksspiel.
2. Identifikations- und Verifizierungspflichten
2.1 Erstidentifikation
Vor Beginn der Spieltätigkeit ist eine Identifikation mittels gültigem amtlichen Lichtbildausweis erforderlich. Erfasst werden: vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Art und Nummer des Ausweisdokuments. Die Identitätsprüfung erfolgt durch geschultes Personal. Kopien der Ausweisdokumente werden im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben aufbewahrt.
2.2 Zulässige Ausweisdokumente
Akzeptiert werden folgende gültige Dokumente: Personalausweis eines EU-Mitgliedstaats, Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Lichtbild. Abgelaufene oder beschädigte Ausweise werden nicht akzeptiert. Bei Zweifeln bezüglich der Echtheit kann der Zugang verweigert werden.
3. Transaktionsüberwachung und Meldepflichten
3.1 Schwellenwerte
Sämtliche Transaktionen werden überwacht. Ab einem Betrag von 2.000 Euro bei Barzahlungen oder Spieleinsätzen ist eine erweiterte Dokumentation gemäß § 10 GwG erforderlich. Bei Transaktionen ab 10.000 Euro werden Nachweise zur Mittelherkunft verlangt.
3.2 Verdachtsmeldungen
Bei Anhaltspunkten für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erfolgt eine unverzügliche Verdachtsmeldung an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU). Verdachtsmomente bestehen insbesondere bei ungewöhnlich hohen Einsätzen ohne wirtschaftlichen Hintergrund, häufigen Bartransaktionen ohne nennenswerte Spieltätigkeit, ungewöhnlichen Bargeldstückelungen, Verweigerung von Angaben zur Mittelherkunft oder Auffälligkeiten bei der Identifikation. Betroffene Personen werden über die Abgabe der Verdachtsmeldung nicht informiert.
4. Anbindung an zentrale Systeme
4.1 OASIS-Sperrdatei
Vor Spielbeginn wird eine Abfrage der OASIS-Sperrdatei (Offen für Spieler-Achtsamkeit und Inbezugnahme Selbstausschluss) durchgeführt. Gesperrten Personen wird der Zutritt zum Spielbetrieb verweigert. Selbstsperrungen sind jederzeit durch Gäste oder das Casino bei Suchtgefährdung möglich.
4.2 LUGAS-System
Für online lizenzierte Angebote in Schleswig-Holstein gilt die verpflichtende Anbindung an das länderübergreifende Glücksspiel-Aufsichtssystem (LUGAS). LUGAS überwacht Einzahlungslimits, verhindert paralleles Spielen bei unterschiedlichen Anbietern und ermöglicht einen Echtzeit-Datenabgleich mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
5. Aufbewahrungspflichten
Sämtliche im Rahmen der Identifikation und Transaktionsüberwachung erfassten Daten werden fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Dies umfasst Kopien der Ausweisdokumente, Aufzeichnungen über Transaktionen ab 2.000 Euro, Dokumentationen zur Herkunft der Mittel sowie interne Risikoeinschätzungen. Die Daten werden in gesicherten Systemen mit beschränktem Zugriff abgelegt und nach Ablauf der Frist datenschutzkonform gelöscht.
6. Schulung und interne Verantwortlichkeiten
Alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie Führungskräfte erhalten regelmäßige Schulungen zu AML/KYC-Themen, insbesondere zur Erkennung verdächtiger Transaktionen, zur korrekten Identifikation, zum Umgang mit Verdachtsfällen sowie zu Datenschutz- und Verschwiegenheitspflichten. Ein Geldwäschebeauftragter dient als zentrale Anlaufstelle für AML/KYC-Angelegenheiten und koordiniert die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.
7. Zusammenarbeit mit Behörden
Es besteht enge Zusammenarbeit mit BaFin, Innenministerium Schleswig-Holstein, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und Strafverfolgungsbehörden. Auf Anfrage werden erforderliche Unterlagen und Informationen bereitgestellt. Bei behördlichen Prüfungen wird uneingeschränkter Zugang zu relevanten Dokumenten und Systemen gewährt.
8. Sanktionen bei Verstößen
Personen, die falsche Angaben machen, gefälschte Dokumente vorlegen oder die Mitwirkung bei der Identifikation verweigern, werden vom Spielbetrieb ausgeschlossen. In schwerwiegenden Fällen erfolgt Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei Mitarbeiterverstößen gegen interne AML/KYC-Vorgaben sind arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung vorgesehen.
9. Änderungen dieser Policy
Diese AML/KYC Policy kann jederzeit an geänderte rechtliche Vorgaben oder interne Abläufe angepasst werden. Änderungen werden durch Aushang in den Spielbanken sowie auf der Website casinoschleswigholstein.com bekannt gegeben.
10. Kontakt
Bei Fragen zu dieser Policy ist der Geldwäschebeauftragte oder die Geschäftsleitung der Spielbank SH GmbH zu kontaktieren.
Spielbank SH GmbH
Daenische Strasse 3-5
24103 Kiel
Diese Policy tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.